Unsere Klinikzulassung

Die Medical Well Clinic Dresden ist die erste zugelassene Fachklinik für Venen und plastisch-ästhetische Chirurgie in Dresden (seit 2002) und als private Krankenanstalt nach § 30 GewO konzessioniert. Sie unterliegt damit einer Reihe kontrollierender Rechtsverordnungen, zum Beispiel regelmäßigen Überprüfungen durch das zuständige Gesundheitsamt.

Neben den eigenen Bemühungen der Klinikleitung um Einhaltung hoher Hygiene- und Operations-Standards* gibt die Kontrolle durch öffentliche Behörden dem Patienten zusätzliche Sicherheit.

Hingegen ist der Begriff „Praxisklinik“ nicht geschützt und beschreibt eine Kassenarzt-Praxis mit Betten zur kurzfristigen Überwachung nach kleineren ambulanten Operationen. Auch der Begriff „Tagesklinik“ ist nicht mehr geschützt. Er stand ursprünglich für die Betreuung älterer, hilfebedürftiger Menschen während der Tageszeit. Weder in einer „Praxisklinik“ noch in einer „Tagesklinik“ dürfen Patienten über Nacht (klinisch) betreut werden. Dafür bedarf es einer Zulassung nach Paragraf 30 Gewerbeordnung und Zulassung als private oder öffentlich-rechtliche Krankenanstalt. Der Wortanteil -klinik in beiden Begriffen wird irreführend verwendet und leitet Patienten illegal in Praxen ohne Klinikzulassung. Wer eine Klinik-ähnliche Betreuung in einer „Praxisklinik“ oder „Tagesklinik“ anbietet, also über eine Notfall Betreuung hinaus und mit Betreuung über Nacht, macht sich strafbar.

Wenn in einer Institution ohne Klinik-Zulassung unter dem Label „Klinik“ operiert und behandelt wird, mit Klinik-artiger Versorgung, würde im Schadensfall keine Versicherung eintreten. Lassen Sie sich im Zweifelsfall zu Ihrer eigenen Sicherheit die amtliche Bestätigung der Klinik-Zulassung vorlegen.

Zulassung (Konzessionierung) der MEDICAL WELL CLINIC DRESDEN als Klinik und private Krankenanstalt:
Regierungspräsidium Dresden 33-4412.70/2001-04

*Während des Bestehens der MEDICAL WELL CLINIC DRESDEN seit 2002 gab es eine sonst kaum erreichte Infektionsrate von unter 0,2 % unmittelbar postoperativer A1-Infektionen ohne nachhaltige Schäden. Typische Krankenhaus-Keime sind nicht in Erscheinung getreten. Wir können auf den Einsatz von Antibiotika verzichten und das Mikrobiom unserer PatientInnen schonen.